Recycling-Service

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde zum 1. August 2017 geändert. Mit der Novelle will der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling stärken.

Für die Praxis im Blumenfachhandel bedeutet das: Die Abfallfraktionen (»Müllarten«) sind um zwei weitere Fraktionen, nämlich Holz und Textilien, ergänzt worden. Zudem wird eine genaue Dokumentation der Abfallstelle und der Entsorgung gefordert.

Laut Gesetzgeber müssen folgende »Müllarten« getrennt voneinander gesammelt und entsorgt werden: • Papier • Pappen • Kartonagen • Kunststoffe • Glas • Metalle • Holz • Textilien • sämtliche Bioabfälle.

Kernstück der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die Dokumentation der anfallenden Abfälle und der Entsorgung. Dazu ist jeder gesetzlich verpflichtet. Zur Dokumentation der Abfallstelle im Betrieb genügt ein Foto, eine Skizze oder ein Lageplan, in dem die einzelnen Behälterstandorte eingezeichnet sind. Zur Dokumentation der Entsorgung dienen die Belege, etwa Abfuhrscheine, Wiegescheine, Rechnungen und Quittungen der Entsorgungsbetriebe.

Der Blumengroßmarkt Hamburg trägt den Forderungen des Gesetzgebers Rechnung. Seit dem 2. Januar werden im Recycling- Service die angelieferten Abfallfraktionen nicht mehr nach Volumen, sondern nach Gewicht abgerechnet. Der Kunde erhält eine Wiegenote mit Bezahlquittung, die als Nachweis geeignet ist und zeigt, was und wie viel entsorgt wurde.

Informationen zur Neuordnung der Gewerbeabfallverordnung in Form von Merkblättern geben die Handelskammern heraus.