keine maut für marktfahrer
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt mit, dass für Unternehmen aus den Bereichen Gartenbaubetriebe, Garten-Landschaftsbau, Marktfahrer Gartenbau sowie Blumengroßmarkt/ Großvermarktungsstelle weiterhin die Mautbefreiung für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie als Marktfahrzeuge in Betracht kommt. Hier gelten nach wie vor die …