Neuerungen zum Verpackungsgesetz

2022 treten im Rahmen der Novelle des Verpackungsgesetzes für die grüne Branche zwei wesentliche Änderungen im Verpackungsgesetz in Kraft. Mehr lesen.

Seit dem 1. Januar 2022 sieht das Verpackungsgesetz neue Nachweispflichten bei Transportverpackungen, gewerblichen Verkaufsverpackungen und Mehrwegverpackungen im B2B-Bereich vor. Demnach müssen alle, die verpackte Waren im Geschäftsverkehr ausliefern, beispielsweise Trays oder Kartons, diese nach Volumen und Material dokumentieren – und sind bekanntlich zur Rücknahme und von Transportverpackungen verpflichtet. Die Lieferanten, die Waren in Transportverpackungen ausliefern, müssen ihre Kunden über die Regelungen informieren und dokumentieren, wenn sie die Verpackungen zurücknehmen. Ab 1. Juli 2022 kommen auf die Nutzer sogenannter Serviceverpackungen zudem neue Registrierungspflichten bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu. Serviceverpackungen sind die Verpackungen, die erst direkt vor dem Verkauf befüllt werden, wie Kundenverpackungen oder Einschlagpapier. Auch wenn für all diese Verpackungen meist der Verpackungshersteller schon eine Lizenz bezahlt hat, muss genau dies der Nutzer, beispielsweise der Florist, nachweisen und sich ebenfalls registrieren. Ab 2023 werden die Vorgaben noch strenger – dann wird es beispielsweise in vielen Bereichen Pflicht werden, immer auch eine Mehrwegverpackungsalternative anzubieten.

Text & Foto: Katrin Klawitter