Die Krux mit dem Muttertag




Seit der Föderalismusreform sind die Ladenöffnungszeiten in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Das sorgt nun schon seit geraumer Zeit in vielen Einzelhandelsbranchen nicht nur für Verwirrung, sondern vor allem für Ärger. Der „Kampf“ um die Ladenöffnungszeiten am Muttertag 2008, der in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt, hielt nicht nur die Grüne Branche in Atem.

 
In Brandenburg, Sachsen und Thüringen hatten die zuständigen Landesregierungen erst nach massiven Interventionen der Blumenfachhändler, der FDF-Landesverbände sowie der Blumengroßmärkte das Verkaufsverbot am Pfingstsonntag gelockert. In Baden-Württemberg heißt es nach wie vor: Am Muttertag bleiben die Geschäfte geschlossen.

In den übrigen Bundesländern gibt es zwar am 11. Mai 2008 kein Verkaufsverbot, doch die möglichen Ladenöffnungszeiten sind sehr unterschiedlich geregelt. Für (nur) zwei Stunden öffnen dürfen Blumengeschäfte in Mecklenburg-Vorpommern. In Bremen und Niedersachsen sind es immerhin drei Stunden, in Bayern vier Stunden Verkaufszeit. Fünf Stunden öffnen dürfen Blumenfachhändler in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Sechs Stunden Verkaufszeit sind in Hessen genehmigt, und in Berlin können Blumengeschäfte von 7 bis 16 Uhr öffnen.

Dem ganzen Wirrwarr setzen dann noch diverse Sonderregelungen die Krone auf. Wer seinen Standort an Flughäfen, Bahn- oder Busbahnhöfen hat, darf unter dem Stichwort »Reisebedarf« (fast) rund um die Uhr, also auch am Pfingstsonntag/Muttertag verkaufen. Und: In Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten kocht man wiederum ein eigenes Öffnungs-Süppchen.

Bei solchen fast schon babylonischen Zuständen kann man nur sagen: Hier hat die so genannte Föderalismusreform zu unerträglich ungleichen Verhältnissen geführt. Die Leidtragenden dieses Wirrwarrs sind nicht nur die Blumeneinzelhändler, sondern auch die Verbraucher. Ladenöffnungszeiten rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr freigeben, wäre die liberalste Lösung, die jedem Einzelhändler völlig »freie Hand« lässt. Doch das hat erfolgreiche Lobbyarbeit vor allem der Kirchen und letztlich der Gewerkschaften verhindert.

Einen Trost im Dilemma gibt es: Eine Termindopplung Pfingstsonntag/Muttertag gibt es erst wieder im Jahr 2035.
Blumengrossmarkt Hamburg