| |
|
Wer das erste Mal einen Marktausweis beantragt, benötigt einen Gewerbenachweis. Das kann die Bescheinigung der Gewerbean- oder –ummeldung, ein Auszug aus dem Handelsregister, eine Reisegewerbekarte, die Bestätigung des Steuerberaters oder Vergleichbares sein. Wichtig ist, dass die Fachzugehörigkeit des Betriebes daraus hervorgeht. Urproduzenten, gewerbliche Wiederverkäufer und gewerbliche Verarbeitungsbetriebe können die Einkaufsvorteile des Blumengroßmarktes Hamburg nutzen. |
| Blumengossmarkt Hamburg |
|
|