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Wie sieht es beispielsweise mit den CC-Mietverträgen aus? Zu dieser Frage gab es aus dem Büro der Container Centralen eine ausweichende Antwort. Fest steht bisher lediglich: Ab 1.1.2007 gilt der neue Umsatzsteuersatz. Man ist aber derzeit noch in Verhandlungen mit den Finanzbehörden, wie das Prozedere im Einzelnen ablaufen soll.
Bei der Erstattung von Pfandbeträgen (etwa bei den Palettinos) gilt: Laut BMF-Schreiben vom 11.08.2006 ist nach Ziff. 3.4.3 bei der Erstattung von Pfandbeträgen ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Bei der Rücknahme von Leergut bis zum 31.03.2007 ist eine Berichtigung mit 16 Prozent USt durchzuführen. Dieser Dreimonatszeitraum wird als Umschlagszeitraum des Leergutbestandes angesehen.
Wer ganz sicher sein will, in Sachen Umsatzsteuer-Erhöhung keine Fehler zu machen, sollte sich mit seinem Steuerberater oder der Steuerberaterin darüber detailliert beraten.
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