Produkthaftung


Sicherer Stand für Kerzen

Kerzen zählen zwar im Blumenfachhandel zum Ganzjahressortiment, doch es gibt nach wie vor deutliche Verkaufsspitzen in den dunkleren Monaten. Ihre Hochzeit haben die Stimmungslichter natürlich in der Advents- und Weihnachtszeit. Das spüren auch die Feuerwehren, denn Kerzen sind eine "offene Feuerquelle", und demzufolge brandgefährlich. Seit die Neufassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) gilt, müssen sich auch Floristen noch intensiver um die sichere Verarbeitung von Kerzen bemühen, um nicht im Rahmen der Produkthaftung zur Kasse gebeten zu werden.

 
Der Gesetzgeber fordert: "Ein Produkt darf nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehleranwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden (§4 Abs.2)." Bieten nun Blumenfachhändler Gestecke und Adventskränze an, in denen Kerzen ohne eine nicht-brennbare Unterlage verarbeitet sind, entsprechen diese nicht den Anforderungen dieses Gesetzes. Zuständige Ämter können daher den Verkauf solcher Produkte untersagen.

Feuerfest auf Kerzentellern

Sicher im Sinne des Gesetzgebers sind Kerzen verarbeitet, wenn sie auf einem Kerzenteller stehen. Der Bedarfshandel auf dem BGM bietet inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle an. Keinesfalls darf man – etwa aus gestalterischen Gründen – diese Kerzenteller mit Trockenwerkstoffen oder anderen Materialien abdecken und dann die Kerze darauf befestigen. Zwischen Kerzenteller und Kerze darf sich nichts Brennbares befinden. Bei größeren Kerzen sollte man sich allerdings nicht nur auf die Haltefähigkeit des Teller-Dorns verlassen, sondern das Stimmungslicht zusätzlich mittels Heißkleber fixieren.

Sicher im Glas

Empfehlenswert ist es, Kerzen in Gläser zu stellen. Der Bedarfshandel bietet sogar Gefäße an, die man mit einem Dorn sicher im Adventskranz befestigen kann. Eine dekorative Gläser-Lösung hat Wally Klett kürzlich während ihrer Floristikshow auf dem Blumengroßmarkt Hamburg mit einem "Schwimmkerzen-Adventskranz" präsentiert. Ungewöhnlich, optisch attraktiv und dazu noch supersicher.

Vorsicht Draht

Verzichten sollte man grundsätzlich auf das Drahten von Kerzen. Bei dieser (antiquierten, weil gefährlichen) Technik werden zwei bis vier Steckdrähte von unten in die Kerze geschoben, um sie dann im Gesteck oder auf dem Adventskranz zu befestigen. Man muss sich im Klaren darüber sein: Hier wird die Kerze in ihren Produkteigenschaften verändert, so dass im Schadensfall damit zu rechnen ist, dass der Verkäufer, nicht der Kerzenhersteller haftet. Wer dieses Drahten partout nicht lassen will, sollte zumindest auf die BSS-Sicherheitskerzen (bietet der BGM-Bedarfshandel an) zurückgreifen. Diese sind im Boden mit einem Aluplättchen ausgestattet, das die Funktion eines Kerzentellers übernehmen soll (detaillierte Informationen zu den BSS-Kerzen gibt es bei www.mueller-kerzen.de). Der Bedarfshandel bietet übrigens diese Aluplättchen in unterschiedlichen Größen auch gesondert an. Aber: Bitte auch mit Aluplättchen nur Drahten, wenn keine andere Technik möglich ist.

Ein anderes Kerzen-Sicherheits-Modell hat die Firma Wenzel entwickelt. Da sind die Kerzen im Boden mit einem Kunststoffdorn, dem Safe Stick, versehen (Informationen zu den Safe Stick Candles unter www.wenzel-kerzen.de). Auch die Safe Stick Candles gibt es auf dem Blumengroßmarkt Hamburg.



Produktinformationen für Kunden

Der Gesetzgeber fordert über das sichere Befestigen von Kerzen hinaus eine "Gebrauchsanweisung" für den Endverbraucher. Das kann ein leuchtend roter Warnhinweis sein. Diese Klebeetiketten sind bereits im Bedarfshandel erhältlich. Das kann auch eine etwas informativere schriftliche Kundeninformation sein. Hierzu bietet der BGM Kopiervorlagen "Kundeninformationen im Umgang mit Kerzen" und "Kundeninformationen im Umgang mit Windlichtern" an. Diese sind als besonderer Service im Marktbüro erhältlich. Tipp: Edel sieht es aus, wenn man das Infoblatt auf einem farblich zum Werkstück passenden Pergamentbogen ausdruckt und mit einem Schmuckband oder einer Zierklammer befestigt.

Vorsicht auch bei Teelichtern

Nicht nur bei Tafel-, Stumpen-, Kugel- und Sternen-Kerzen ist besondere Vorsicht geboten, sondern ebenso bei Teelichtern. Sprich: Wenn diese im Blumenfachhandel verkauft (oder in einem Werkstück verarbeitet werden), muss dem Kunden ein entsprechender Warnhinweis oder eine Produktinformation in schriftlicher Form mitgegeben werden.

Besonders gefährlich sind übrigens Teelichter mit Kapseln aus sehr dünnem Aluminium. Dieses Metall erhitzt sich extrem schnell, wird flüssig und brennt lichterloh. Stehen gar viele Teelichter zusammen und dann vielleicht sogar noch auf dem Teppichboden, dann kann es schnell zu einem größeren Brandherd kommen.

Bieten Sie Ihren Kunden daher ausschließlich hochwertige Teelichter in einer festen Alukapsel an. Mit den entsprechenden Argumenten werden die Kunden sicherlich den etwas höheren Preis akzeptieren.
Blumengrossmarkt Hamburg