Umsatzsteuer


20 Prozent mehr!

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16 auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent wird unverändert beibehalten. Für pauschalierende Land- und Forstwirte gilt eine Anhebung des Steuersatzes von 9 auf 10,7 Prozent.

 
Das hört sich zunächst klar und einfach an. Die Krux liegt aber – wie so oft im Leben – im Detail. Vor allem stellt sich die Frage: Wann gelten noch 16 und wann schon 19 Prozent? Maßgebend ist dabei ausschließlich der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung, sonstigen Leistung, unentgeltlichen Wertabgabe (vormals: Eigenverbrauch), des innergemeinschaftlichen Erwerbs oder der Einfuhr. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Einnahme des Entgelts sind unerheblich.

Das bedeutet: Rechnungen über nach dem 31. Dezember 2006 zu erbringende Leistungen müssen bereits heute grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent fakturiert werden. Werden dagegen Rechnungen über bis zum 31. Dezember 2006 erbrachte Leistungen erst nach diesem Zeitpunkt erteilt, ist noch der Steuersatz von 16 Prozent anzuwenden.

Interessant ist auch: Als Zeitpunkt der Lieferung gilt im Falle des Versandes deren Aufgabe bei der Post, Bahn, Spedition usw. Wird der Versand noch vor dem 1. Januar 2007 vorgenommen, erfolgt die Zustellung aber erst danach, so sind 16 Prozent Umsatzsteuer anzusetzen.

Über weitere Übergangsprobleme und Sonderfälle informieren die jeweiligen Handels- und Landwirtschaftskammern mittels detaillierten Rundschreiben.

Prozent oder Prozentpunkte?

Politiker sind geschickt, wenn es um das "Verpacken" von Gesetzen geht, die dem Wahlvolk "in die Tasche greifen". Das ist auch bei der Erhöhung der Umsatzsteuer so. Wenn diese Anfang kommenden Jahres um drei Prozentpunkte von 16 auf 19 Prozent steigt, dann ist das eine reale Steuererhöhung von annähernd 20 Prozent! Würde diese von Händlern und Dienstleistern an die Endverbraucher weitergegeben, stiegen die Preise unter ansonsten gleichen Bedingungen um knapp 2,6 Prozent. Umgekehrt führten gleich bleibende Preise auf Unternehmerseite automatisch zu Gewinneinbußen von rund 2,2 Prozent.
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