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Ein Rechtsanspruch auf technisch optimal gearbeitete Werkstücke besteht für die Verbraucher nach dem Produkthaftungsgesetz. Danach können Floristen und Gärtner haftbar gemacht werden, wenn durch ihre Adventskränze und Gestecke Zimmerbrände ausgelöst werden. Marktkontrollen der Gewerbeaufsichtsämter haben ergeben, dass Kerzen meist ohne feuerfeste Unterlage direkt auf dem brennbaren Kranz oder Gesteck festgemacht werden. Dabei werden zur Befestigung häufig ein oder mehrere Metalldrähte verwendet, die unterschiedlich tief im Wachs des Kerzenfußes angebracht sind. Und hier besteht die Gefahr! Wenn der durch die Kerzenflamme erwärmte Draht ein Loch in den Kerzenfuß schmilzt, läuft das flüssige Wachs aus, der noch brennende Kerzendocht kann in den Kranz fallen und diesen entzünden.
Es gilt deshalb: Adventsgestecke, die trotz bestimmungsgemäßer Verwendung eine Brandgefahr sind, entsprechen nicht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Geräte- und Produktsicherungsgesetzes (GPSG). Danach müssen verwendete Kerzen von Adventskränzen und Gestecken nach dem Abbrand selbständig und gefahrlos verlöschen.
In der Regel wird dies durch eine feuerfeste Unterlage wie etwa einem Kerzenteller erfüllt. Praktikable technische Lösungen werden zur Zeit von den Kerzenherstellern erprobt. Sie werden jedoch erst nächstes Jahr serienreif sein. In diesem Jahr können Sie nur absolute Vorsicht beim Andrahten walten lassen und entsprechende Infozettel mit Warnhinweisen über die möglicherweise ausgehende Brandgefahr an den Adventskränzen und Gestecken befestigen.
Seitens der Gewerbeaufsichtsämter ist für die kommende Adventssaison damit zu rechnen, dass Kontrollen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Verarbeitung von Kränzen und Gestecken nach dem Produktsicherungsgesetz und den vorgenannten Kennzeichnungsvorschriften erfolgen.
Das beste ist, man verzichtet grundsätzlich auf das Drahten von Kerzen und nutzt Kerzenteller aus dem Bedarfshandel. Darüber hinaus sollte man beim Verkauf von Adventskränzen und Gestecken aus Haftungsgründen eine gezielte Benutzerinformation beilegen.
Foto: Verband Kerzengüte
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