Blumentöpfe sind Verpackung




Der Umweltreferent des ZVG, Dr. Brinkjans, stellte kürzlich die wichtigsten Inhalte der Novelle der Verpackungsverordnung vor. Die Frage, ob Blumentöpfe als Verpackung gelten, wird jetzt klar beantwortet. Keine Verpackung sind Blumentöpfe, in denen die Pflanze während ihrer Lebenszeit verbleibt. Zukünftig als Verpackung einzustufen sind Töpfe von Beet- und Balkonpflanzen, Stauden, Gehölze in Containern, Eriken und Callunen.

 
Erste grobe Schätzungen des ZVG haben ergeben, dass jährlich etwa 700 Millionen verpackungsrelevante Töpfe anfallen. Entsprechend dem Preissystem des DSD (Duales System Deutschland AG – Der Grüne Punkt) entstehen der Branche deshalb durchschnittliche jährliche Kosten von rund 15 Millionen Euro.

Nach wie vor ist unklar, an welcher Stelle der Produktions- bzw. Vermarktungskette die Lizenzgebühr erhoben werden soll. Der ZVG führt deshalb mit allen betroffenen Bereichen derzeit Gespräche, um ein funktionierendes System und keine Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Ausland zu bekommen. Eine "Erstinverkehrbringer-Lösung" wie im Bereich Obst und Gemüse ist für den Zierpflanzenbau nicht denkbar, weil dies zu einer massigen Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Ausland führen würde. In Anbetracht der vielen ungelösten Probleme will man neben den Verhandlungen mit den Entsorgern verstärkt Europa- und Bundesparlamentarier ansprechen, sie für das Problem sensibilisieren und entsprechend Druck ausüben, um eine vernünftige Lösung zu bekommen.




Foto: Die Töpfe von Eriken und Callunen gelten bald als "Verpackung"