Bitte beachten


Gesetzesänderungen

Zum Anfang eines Jahres gibt es immer eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen, die beachtet werden müssen. Auf zwei, die die grüne Branche betreffen, möchten wir nachfolgend hinweisen.

 
Abzugsfähigkeit von Geschenken

Im Rahmen des Vermittlungsausschusses ist unter anderem bestimmt worden, dass die Grenze für die Abzugsfähigkeit von Geschenken als Betriebsausgaben von ehemals netto EUR 40,00 auf nunmehr netto EUR 35,00 abgesenkt wurde. Bitte beachten Sie dies bei der Vertragsgestaltung für 2004 mit Ihren Firmenkunden.


Rechnungsstellung
Seit 1.1.2004 muss jede Rechnung nachfolgende Details enthalten:

- den Namen und die vollständige Adresse des Ausstellers,
- den Namen und die vollständige Adresse des Empfängers,
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers,
- das Rechnungsdatum,
- eine (fortlaufende) Rechnungsnummer,
- den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag oder
bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer eine Begründung, z.B. "umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer" oder "umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG".

In Kleinbetragsrechnungen bis 100 Euro dürfen Empfänger, Steuernummer, Rechnungsnummer und Umsatzsteuerbetrag fehlen.

Wichtige Änderung außerdem: Elektronisch übermittelte Rechnungen sind nur mit einer elektronischen Signatur erlaubt. Eine einfach per E-Mail verschickte Rechung ist also nicht mehr gültig!
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