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Aus einem Schreiben des Blumengroßmarktes Hamburg, das die Besitzer von Marktausweisen kürzlich im Postkasten hatten, wissen die Marktteilnehmer sicherlich bereits, dass sich das alljährliche Prozedere ein wenig verändert. Die Großmarktveraltung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit möchte die Fachzugehörigkeit aller Marktteilnehmer überprüft wissen. Bringen Sie daher bitte einen Gewerbenachweis mit Fachzugehörigkeit mit. Dieser wird kopiert und dem Antrag auf Ausstellung Ihres Marktausweises beigefügt. Sicher ist es auch in Ihrem Interesse, dass nur Uproduzenten, gewerbliche Wiederverkäufer und gewerbliche Verarbeitungsbetriebe der auf dem Blumengroßmarkt gehandelten Waren Zutritt zum BGM erhalten und dort einkaufen können.
Die Höhe der Gebühr, die die Großmarktverwaltung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit für die Ausstellung des Marktausweise 2004 verlangt, bleibt konstant. Wie bisher zahlen Sie für den Hauptausweis 41 EUR und für weitere Ausweise je Firma 21 EUR. Der Markt- und Befahrausweis wird Ihnen direkt zugeschickt.
Bitte beachten Sie: Der Marktausweis ist Personen gebunden, er gilt also nicht wahlweise auch für Mitarbeiter und Mitarbeiterinner einer Firma.
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| Blumengroßmarkt Hamburg |
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