marktausweise, befahrausweise
Registrierte Marktnutzer fragen zur Zeit häufig, nach welchem Verfahren die Marktausweise und Befahrausweise 2012 ausgestellt werden.
Für neue Interessenten gibt es das interessante Angebot "Schnupperausweis" - lesen Sie hier.
Alle Nutzer und Nutzerinnen des Blumengroßmarktes haben per Post Ihren Antrag erhalten. Den unterschriebenen Antrag nehmen wir in der Zeit von 4.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Mo bis Sa) im Marktbüro entgegen. Es ist aber auch möglich, den Antrag per Telefax oder Briefpost an uns zusenden; in diesem Fall muss zuvor das Gebührenentgelt überwiesen werden. Zudem wird ein aktuelles Foto (Portrait) benötigt, das im Marktbüro angefertigt werden kann. Einzelheiten unter Telefon (040) 3 09 77 60. Erst wenn das Geld eingegangen ist, darf der Antrag bearbeitet werden. Der einfachere Weg ist es aber, den Antrag im Marktbüro abzugeben, wenn Sie zum Handel auf den Blumengroßmarkt Hamburg kommen.
Die Marktausweise und Befahrausweise werden von der in Hamburg für den Großmarkt zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ausgefertigt und Ihnen mit der Post zugesandt.
Der Antrag ist vom Chef/von der Chefin zu unterschreiben, kann aber natürlich vom einkaufenden Betriebsangehörigen eingereicht werden.
Es gibt also keine "automatische Verlängerung" der Marktausweise.
Jeder Betrieb, der einen Markausweis erwirbt, kann an der Werbekampagne
Frischepartner Blumengroßmarkt Hamburg teilnehmen und die Werbemittel und Vorteile nutzen.