häufige Fragen

Besucher


Wir würden sehr gerne zur Gärtnerbörse zu Ihnen kommen. Brauchen wir dafür Eintrittskarten?
Eintrittskarten können Sie an der Tageskasse erwerben. Fachnachweis (siehe unten) erforderlich. Messeaussteller versenden bestimmte Einladungskarten, die als Eintrittskarten gelten. Kostenloser Eintritt für Junggärtner (Vorlage des aktuellen Mitgliedsausweises) und alle Auszubildenden der grünen Branche (Vorlage aktueller Schülerausweis oder aktueller Ausweis der Ausbildungseinrichtung). Mitglieder der Verbände erhalten erhalten Nachricht von ihrem Verband.

Darf ich Kinder mitbringen?
Ja.

Kommen Kinder kostenlos herein?
Kinder (solange sie Schüler sind) haben freien Zutritt zu den Fachmessen, wenn sie in Begleitung von zugelassenen Fachbesuchern kommen.

Kann ich auch ohne gültigen Marktausweis diese Messe besuchen?
Ein ungültiger Marktausweis kann, wenn er aus dem Vorjahr stammt, als Nachweis der Fachzugehörigkeit anerkannt werden. Bei älteren Ausweisen müsste der Nachweis erbracht werden, ob noch eine Fachzugehörigkeit gegeben ist. Mit einem ungültigen Marktausweis ist immer nur ein kostenpflichtiger Einlaß möglich.

Welche Unterlagen müßte ich vorlegen, um mich als Zutrittsberechtigten Besucher ausweisen zu können?
Als Nachweis der Fachzugehörigkeit erkennt die Messeleitung an: Rechnung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse, Handelsregisterauszug mit Hinweis auf Handel mit Blumen oder Geschenkartikeln, Lehrabschlusszeugnis von Gärtner und Floristen, Bescheinigung z.B. einer Friedhofsverwaltung, dass Inhaber dort für den Einkauf usw. zuständig ist, gültiger Mitgliedsausweis eines Fachverbandes des Gartenbaues oder der Floristik.

Aussteller

Kann ich nur Ware zur Ansicht mitbringen oder kann ich auch verkaufen?
Aus den Ausstellungsbedingungen geht hervor, dass alle Waren auch zum Verkauf angeboten werden können. Es handelt sich bei dieser Messe nicht um eine reine Ordermesse.