Waren

Strauß
Die Marktgemeinschaft hat in ihrer Betriebsordnung festgelegt, welche Waren auf dem Blumengroßmarkt gehandelt werden.

Marktfähige Waren sind:
Schnittblumen, natürlich gewachsen, frisch, trocken, gebleicht, gefärbt und anders präpariert in handelsüblicher Bündelung.
Schnittgrün (...), frisch, trocken, gebleicht, gefärbt und anders präpariert.
Topfpflanzen.
Balkon- und Gruppenpflanzen.
Laub, Tannengrün, Blütenzweige, Schmuckreisig, Moose, Kränze und Kranzunterlagen.
Baumschulartikel mit Wurzeln, Ballen oder Containern.
Artikel des Blumenbinderei- und Gärtnereibedarfs.

Diese Aufzählung charakerisiert den Blumengroßmarkt als Fachgroßmarkt.