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Schnupperausweis für einen Monat

Alle, die den Blumengroßmarkt Hamburg schon immer mal kennenlernen wollten, haben jetzt die Gelegenheit dazu. Mit dem „Schnupperausweis“ kann man den BGM einen ganzen Monat lang testen. Wer dann vom Angebot und den vielen Serviceleistungen überzeugt ist, erhält seinen Jahresmarktausweis. Erst dann wird die von der Wirtschaftsbehörde erhobene Gebühr von 41,00 Euro inkl. MwSt. für den ersten Marktausweis einer Firma pro Kalenderjahr und 21,00 Euro inkl. MwSt. für jeden weiteren Marktausweis der Firma pro Kalenderjahr fällig.



Schnupperausweis für einen MonatDer kostenfreie Schnupperausweis
- hat eine Gültigkeit von einem Monat.
- kann pro Firma für maximal drei namentlich genannte Personen einmal beantragt werden.

Im Übrigen gelten für den Schnupperausweis die gleichen Bedingungen wie für den regulären Marktausweis. Auf dem Blumengroßmarkt Hamburg einkaufen dürfen Firmen, die nachweisen können, dass Blumenhandel oder –verarbeitung Gegenstand ihres Gewerbes oder ihrer Gesellschaft ist. Der Nachweis kann zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, ein Handelsregisterauszug oder Vergleichbares mit einem branchenbezogenen Eintrag sein.

Anträge für den Schnupperausweis können auf der Internetseite des BGM www.blumengrossmarkt-hh.de heruntergeladen werden. Oder man erledigt der notwendige Prozedere einfach zu Frühmarktzeiten im BGM Marktbüro. Sie sind herzlich willkommen!