Stimmungslichter
Kerzen gehören - vor allem im Herbst und Winter - zum Standardsortiment im Blumenfachhandel. Wie heute bei fast allen Produktgruppen üblich, ist auch das Kerzensortiment unglaublich vielfältig und unterliegt saisonalen Trends. Ein besonders wichtiger Fakt beim Verkaufen und Verarbeiten von Stimmungslichtern ist die Produktsicherheit. Hier sind Bestimmungen des Gesetzgebers einzuhalten.
Die Trends
Aktuell im Winter 2009 sind vor allemRottöne von Rubin über Karmin bis Altrot. Hinzu kommen Creme, Weiß und Silber in Kombination mit Violett, Lila, Pflaume
oder Braun.
Stumpenkerzen haben den Leuchter- oder auch Stabkerzen in der Beliebtheit längst den Rang abgelaufen. Hier liegen strukturierte und durchgefärbte Modelle in allen Größen von Mini über Maxi bis XXL im Trend. Einige Hersteller bieten zusätzlich zu den herkömmlichen Stumpenkerzen so genannte selbstverlöschende Kerzen oder Kerzen mit Auslaufschutz, die durch einen patentierten Mechanismus die Kerze von alleine verlöschen lassen und so
für mehr Sicherheit sorgen, an.
Duftkerzen im Glas, als Teelicht oder natürlich auch als Stumpenkerze dürfen in der trendigen Angebotspalette nicht fehlen. In der kalten Jahreszeit sind Aromen von A wie Anis über L wie Lebkuchen bis Z wie Zimt besonders angesagt.
Kugelkerzen sehen entweder Schneeballkugeln zum verwechseln ähnlich oder erinnern an glänzende Christbaumkugeln und haben zu dieser Jahreszeit natürlich Hochsaison.
Teelichter avancieren immer mehr zu Dekostars. Sie sind in den vielen Trendfarben, mit Glitter und Glimmer sowie in unzähligen Duftnoten erhältlich.
Vorschriften, Normen, Standards
Bei der Herstellung von Kerzen sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Doch so unterschiedlich und emotional Kerzen auch sein mögen - sie haben alle eine profane Hauptaufgabe: Gemäß Kaufrecht müssen sie vor allem funktionstüchtig sein, also die gewohnte Flamme spenden. Und: Gemäß Produkthaftungsrecht müssen Kerzen einen sicheren Gebrauch gestatten. Sie dürfen keine Fehler aufweisen, die Sachschäden oder Verletzungen verursachen.
Verantwortlich für die Sicherheit von Konsumprodukten ist nach dem Gesetz der Hersteller. Bei aus Einzelprodukten zusammengesetzten Produkten ist dies der Hersteller des Endprodukts, bei Adventskränzen, Gestecken und ähnlichem also der Blumenfachhandel. Die Werkstücke müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahren in sich bergen, die für den Verbraucher nicht erkennbar sind. Wie das geschieht, ist im Gesetzt nicht dargelegt. Fest steht allerdings: Der allgemeine Warnhinweis »nicht unbeaufsichtigt brennen lassen« reicht nicht aus. Eine nicht ohne Weiteres erkennbare Gefahr muss der Hersteller in der Produktinformation konkret benennen und außerdem die möglichen Folgen schildern, die eintreten, wenn man das Produkt nicht richtig verwendet.
Je größer die Gefährdung ist, desto strenger sind die Anforderungen an die Maßnahmen des Herstellers, nicht erkennbare Gefährdungen zu vermeiden. Wenn Gefahren für Leib und Leben drohen, werden die Gerichte bloße Warnhinweise selbst dann nicht als ausreichend ansehen, wenn sichergestellt wurde, dass sie leicht verständlich sind und dem Verbraucher immer bei der Verwendung des Produkts vor Augen geführt sind.
Wichtig: Tritt durch ein nicht sicheres Verbraucherprodukt ein Schaden ein, muss der Verantwortliche, also der Hersteller des Endprodukts, identifizierbar sein. Es ist daher unerlässlich, jedes Werkstück, indemKerzen verarbeitet sind, mit Namen undAdresse zu versehen. Dabei muss es sich um eine zustellungsfähige Anschrift handeln, E-Mail- oder Webadresse reichen nicht aus.